ARIN VB · SCHADENINSTANDSETZUNG

Schadeninstandsetzung für Verwaltungen.

Wasserschaden in einer Mietwohnung oder mehreren Einheiten? ARIN VB nimmt die nötigen Boden-, Wand- und Deckenarbeiten auf und koordiniert den vereinbarten Wiederaufbau. Als Verwaltung haben Sie einen Ansprechpartner für Besichtigung, Offerte, Ausführung und Übergabe.

Klare Offerte für Ihren Schadenfall. Wir dokumentieren den Umfang und stimmen die Ausführung mit den beteiligten Stellen ab. Die Kostenübernahme wird mit Ihrer Versicherung geklärt.

FÜR VERWALTUNGEN

Die Beteiligten abstimmen. Den Schaden beheben.

Offerte nach Raum und Bauteil

Rückbau, Vorbereitung und Wiederherstellung werden nachvollziehbar beschrieben. Wir halten betroffene Flächen, vorgesehene Materialien, Schutzmassnahmen und offene Abklärungen fest. Zusätzliche Renovationswünsche werden als eigene Leistungen ausgewiesen.

Zugänge mit der Mieterschaft abstimmen

Nach Ihrer Vorgabe vereinbaren wir Besichtigungen und Arbeitsabschnitte mit den betroffenen Personen. Stockwerk, Lift, Schlüsselübergabe, Schutz gemeinsamer Flächen und Nutzungseinschränkungen werden vor der Ausführung geklärt. Sie bestimmen die Zuständigkeiten und den Informationsweg.

Freigaben und Änderungen festhalten

Wir stimmen den Start mit Ursachenbehebung und erforderlicher Trocknung ab. Werden nach dem Öffnen weitere Arbeiten erkennbar, besprechen wir den Zusatzumfang mit der benannten Ansprechperson vor einer Erweiterung des Auftrags. Die vereinbarten Leistungen werden zur Übergabe dokumentiert.

UNSER SCHWERPUNKT

Wiederaufbau nach Wasserschäden.

Aufgequollene Beläge, beschädigte Wandflächen oder geöffnete Decken: Wir nehmen auf, welche Arbeiten für die Wiederherstellung nötig sind. Die Reihenfolge wird mit Ursachenbehebung und technischer Trocknung abgestimmt.

Wasserschadensanierung im Detail

Auch beschädigte Oberflächen besprechen

Schäden an Platten, Böden, Wänden oder Decken können Sie ebenfalls anfragen. Ob und in welchem Umfang eine Versicherung beteiligt ist, wird für den einzelnen Schadenfall geklärt.

EIN ANSPRECHPARTNER. EIN ABGESTIMMTER ABLAUF.

So begleiten wir Ihren Schadenfall.

01

Objekt & Zuständigkeiten aufnehmen

Sie nennen die betroffenen Einheiten und bestimmen die Ansprechperson für Zugang, Beauftragung und Freigaben. Vorhandene Fotos und Fachberichte beziehen wir in die Aufnahme ein.

02

Offerte & Auftrag abgrenzen

Wir beschreiben die Wiederherstellung nach Raum und Bauteil. Sie können den Umfang mit Eigentümerschaft und Versicherung abstimmen. Zusatzwünsche bleiben getrennt ausgewiesen.

03

Ausführung im Objekt koordinieren

Nach den erforderlichen Freigaben stimmen wir Arbeitsabschnitte, Zugänge und die beteiligten Gewerke ab. Änderungen besprechen wir mit der vereinbarten Ansprechperson.

04

Arbeiten gemeinsam übergeben

Die ausgeführten Leistungen werden mit der zuständigen Person geprüft. Vereinbarte Unterlagen, allfällige Restarbeiten und Hinweise zur weiteren Nutzung werden bei der Übergabe besprochen.

FÜR DIE ERSTE ANFRAGE

Schadenort, Beschreibung und ein Kontaktweg.

Für den ersten Kontakt genügen Objektort, eine kurze Schadenbeschreibung und Ihre Kontaktdaten. Mit Objektadresse, betroffenen Einheiten und einem Zugangskontakt lässt sich die Besichtigung vorbereiten. Versicherung und Schadennummer sind optional.

PERSÖNLICH IN IHRER REGION

Wasserschäden vor Ort besprechen.

Von Neuenhof und Schöftland aus begleiten wir Instandsetzungen im Aargau, Solothurn und Luzern. Die Besichtigung und den möglichen Ausführungsumfang stimmen wir anhand Ihrer Objektadresse ab.

Fragen von Verwaltungen zur Schadeninstandsetzung

Zum baulichen Wiederaufbau gehören je nach Schadenbild Rückbau, Boden- und Plattenarbeiten sowie Trockenbau, Spachtel- und Malerarbeiten. Ursachenbehebung, Leckortung und technische Trocknung werden mit den zuständigen Fachfirmen abgestimmt.

Ja, nach Ihrer Vorgabe. Sie benennen den Zugangskontakt und legen fest, welche Absprachen direkt erfolgen und bei welchen Punkten die Verwaltung einbezogen wird. Auftrag und Freigaben bleiben bei den dafür bestimmten Personen.

Ja. Die Besichtigung und Aufnahme des vorgesehenen Umfangs können Sie bereits anfragen. Beauftragung, Ausführungsfreigabe und Kostenübernahme werden vor dem entsprechenden nächsten Schritt geklärt; eine Deckungszusage erteilt die Versicherung.

Weitere Befunde und gewünschte Mehrleistungen werden mit der benannten Ansprechperson besprochen. Eine Erweiterung des vereinbarten Auftrags erfolgt nach Abstimmung; die zusätzlichen Arbeiten werden getrennt beschrieben.

Nennen Sie die Einheiten, die jeweils betroffenen Räume und die Kontakte für den Zugang. Vorhandene Fotos und Berichte sollten sich den Einheiten zuordnen lassen. So können Umfang, Besichtigung und Arbeitsabschnitte je Einheit abgestimmt werden.

Weitere Ansprechpartner im Schadenfall

DEN NÄCHSTEN SCHRITT KLÄREN

Ihr Schadenfall.
Unser nächstes Gespräch.

Senden Sie uns den Schadenort, eine kurze Beschreibung und vorhandene Fotos.

Schadenbesichtigung anfragen
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